Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
977.consulting GmbH, Georg-Ohm-Str. 2, 65232 Taunusstein (nachfolgend: 977) gegenüber Unternehmern
§ 1 Geltungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von 977 erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die 977 mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn 977 ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn 977 auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) 977 geht ausschließlich Verträge mit Kunden ein, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
§ 2 Leistungen von 977, Bedingungen
(1) 977 erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere im Bereich des Onlinemarketing und der Mitarbeitergewinnung.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet 977 dabei nicht die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von 977 zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch 977, bleibt der Vergütungsanspruch von 977 unberührt.
(4) In Bezug auf die von 977 zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht 977 in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) 977 ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(6) 977 weist darauf hin, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die 977 nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von der 977 bleibt in diesen Fällen unberührt. Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Algorithmen von Werbeanbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen und diese nicht bekannt sind.
(7) 977 garantiert keine konkrete Anzahl an Bewerbungen/Mitarbeiteranfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(8) Die vereinbarte Vergütung von der 977 in Bezug auf Agenturdienstleistungen enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.
(9) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(10) Sofern die 977 für den Kunden im Rahmen des jeweiligen Auftrags Websites, Portale, Landingpages erstellt und Domains zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Alle Angebote von 977 sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag mit 977 kann zustande kommen:
durch eine Erklärung in Textform, mit der 977 den Auftrag annimmt (Auftragsbestätigung);
fernmündlich (Telefon, Videochat) durch übereinstimmende Willenserklärungen;
durch schlüssiges Verhalten, indem 977 mit der Bearbeitung eines Angebots des Kunden beginnt.
(3) Kommt der Vertrag fernmündlich zustande, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, den Vertragsinhalt in wiedergabefähiger Form von 977 zu erhalten
(4) Der Kunde erhält bei fernmündlichen Vertragsschluss auf Wunsch von der 977 eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
(5) Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien über die zu erbringenden Leistungen. 977 schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind.
(6) Inhalte auf bzw. in Webseiten, Social Media, Newsletter, E-Mails und sonstigen Informationen und Dokumentationen stellen keinen verbindlichen Vertragsinhalt dar.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von 977 unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung von Gesetzes wegen dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) 977 kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die 977 kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der 977 nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und der 977 überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist die 977 verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von der 977 zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) 977 ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat marktüblich zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird 977 dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von 977 gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von 977 hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von 977 angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben in Angeboten, Preislisten, Internetseiten und sämtlichen weiteren Dokumenten und Informationen, in denen die Angabe von Preisen seitens 977 erfolgt, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Preisaktualisierungen bleiben vorbehalten.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von 977 erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde 977 nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von 977 überlassen.
(4) 977 stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an 977 zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag zwischen 977 und dem Kunden hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
(2) Etwaige darüber hinausgehenden freien Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch 977 beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei 977 eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei 977 vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung gegenüber 977 in Verzug, behält 977 sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Besteht der Verzug des Kunden länger als 14 Tage, ist 977 danach zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber 977 in Verzug, ist 977 berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. 977 wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns/Unternehmers gegenüber 977 zu gewährleisten. 977 behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Sämtliche Inhalte der Zusammenarbeit zwischen 977 und dem Kunden unterliegen dem gegenseitigen Stillschweigen und dürfen Dritten nicht offenbart werden. Davon ausgenommen sind Verpflichtungen gegenüber Hoheitsträgern, Behörden, Gerichten und Organen der Rechtspflege. Der Kunde hat insoweit involvierte Drittdienstleister/Subunternehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Verstößen gilt eine angemessene und im Einzelfall von 977 zu bestimmende Vertragsstrafe, höchstens jedoch 15.000,00 Euro, als verwirkt.
§ 9 Nutzungsrechte, Schutzrechte Dritter
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der 977 erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der 977 für den Kunden erstellt wurden
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die 977 nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 genannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die 977 über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(5) Sämtliche im Rahmen der Durchführung des Vertrages von 977 oder seinen Subunternehmern erstellten Texte, Bilder, Zeichnungen, Posts, Logos, Statements, Memes oder sonstige Dokumente und Gegenstände sind urheberrechtlich geschützt oder unterliegen anderen geistigen oder Leitungsschutzrechten. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von 977 die vorgenannten Unterlagen, Gegenstände und Dokumente zu vervielfältigen, zu veröffentlichen zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu verwerten, sofern die Verwertung nicht ausdrücklich Vertragsinhalt ist.
(6) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist 977 dazu berechtigt, die erstellten Texte, Bilder, Zeichnungen, Posts, Logos, Statements, Memes oder oder sonstige Dokumente und Gegenstände selbst zu nutzen, Schutzrechte für diese anzumelden und auch in Vertragsverhältnissen mit Dritten zu nutzen und zu verwerten, soweit die Rechte des Kunden hierbei nicht berührt werden.
(7) Soweit dies für die Durchführung der Leistungen erforderlich ist, räumt der Kunde im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten 977 Zugriffsmöglichkeiten auf seine Social Media Konten und sonstigen erforderlichen Plattformen ein. Für die Sicherheit der Zugangsdaten ist der Kunde selbst verantwortlich.
(8) Soweit dies für die Durchführung der Leistungen erforderlich ist, räumt der Kunde 977 Nutzungsrechte für sämtlichen geistigen und sonstigen Leistungsschutzrechte ein. Der Kunde garantiert, Berechtigter dieser Schutzrechte zu sein.
(9) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(10) Der Kunde gewährleistet, dass 977 überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt 977 insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(11) 977 erhält an sämtlichen vom Kunden überlassenen Arbeitsmaterialien im Hinblick auf die Erreichung des Vertragszwecks ein einfaches, zeitlich und räumlich nicht beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.
§ 10 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der 977 anderweitig eingeräumt.
§ 11 Haftung
(1) 977 haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 977 nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet 977 nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von 977 maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von 977. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist Wiesbaden.