Zwei Verträge, zwei Arbeitgeber
Bei der Festanstellung schließen Sie den Arbeitsvertrag selbst. Sie zahlen Lohn und Sozialabgaben, tragen Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, und der Mitarbeiter gehört zu Ihrem Betrieb.
Bei der Zeitarbeit, im Gesetz Arbeitnehmerüberlassung, ist der Personaldienstleister der Arbeitgeber. Er stellt den Leiharbeiter ein, bezahlt ihn und überlässt ihn Ihnen. Sie schließen mit der Zeitarbeitsfirma einen Überlassungsvertrag und zahlen je geleisteter Stunde. Die Arbeit im Betrieb weisen Sie an, und für den Arbeitsschutz an Ihrer Anlage bleiben Sie zuständig: § 11 Absatz 6 AÜG verpflichtet den Entleiher, den Leiharbeiter vor Beginn über die Gefahren an seinem Arbeitsplatz zu unterweisen.
Zeitarbeit ist vor allem ein Thema der Industrie. Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2025 rund 622.000 Leiharbeitnehmende sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 1,8 Prozent aller Beschäftigten. 37 Prozent von ihnen arbeiteten in Produktionsberufen, und mehr als jeder Zweite übte eine Helfertätigkeit aus (Blickpunkt Arbeitsmarkt, Entwicklungen in der Zeitarbeit, Januar 2026). Wer in der Produktion und Fertigung Personal sucht, steht deshalb früher oder später vor genau dieser Entscheidung.
Zeitarbeit und Festanstellung im Überblick
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Zeitarbeit |
Festanstellung |
| Arbeitgeber |
die Zeitarbeitsfirma |
Ihr Betrieb |
| Vertrag |
Überlassungsvertrag mit dem Verleiher |
Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter |
| Wer den Lohn zahlt |
der Verleiher, Sie zahlen ihm einen Stundensatz |
Sie |
| Wie schnell jemand da ist |
oft in wenigen Tagen |
Wochen bis Monate, je nach Weg der Suche |
| Wie lange |
grundsätzlich höchstens 18 Monate je Person |
so lange, wie Sie die Stelle brauchen |
| Einarbeitung |
bei jedem Wechsel neu |
einmal |
| Beenden |
über den Überlassungsvertrag, meist kurzfristig |
mit Kündigungsfrist und Kündigungsschutz |
| Wissen über Ihre Anlagen |
geht mit der Person zum nächsten Einsatz |
bleibt im Betrieb |
Was Zeitarbeit wirklich kostet
Der Stundensatz des Verleihers liegt deutlich über dem Lohn, den der Leiharbeiter bekommt. Er deckt Lohn, Sozialabgaben, Urlaub, Krankheit, Zeiten ohne Einsatz und die Marge der Zeitarbeitsfirma. Dafür tragen Sie keine Lohnfortzahlung und kommen schneller aus der Überlassung heraus als aus einem Arbeitsverhältnis.
Wie viel davon beim Menschen an der Anlage ankommt, zeigt die Entgeltstatistik der Bundesagentur: Fachkräfte in der Arbeitnehmerüberlassung verdienten zum 31.12.2025 im Mittel 3.172 Euro brutto im Monat in Vollzeit, Fachkräfte über alle Branchen 3.909 Euro. Sie zahlen also einen Aufschlag für jemanden, der weniger verdient als Ihre eigenen Leute. Das hilft weder der Motivation noch der Bindung.
Die Festanstellung hat eigene Kosten, die gern übersehen werden: die Suche selbst, die Zeit für Interviews, die Einarbeitung und das Risiko, dass jemand in der Probezeit geht. Eine Anzeige, eine Personalvermittlung mit Erfolgshonorar oder die Frage, was ein Headhunter kostet: jeder dieser Wege rechnet anders ab, und jeder lohnt sich erst, wenn die Person bleibt.
Die Faustregel: Je länger der Bedarf, desto teurer wird die Zeitarbeit im Vergleich, denn die Marge zahlen Sie jeden Monat.
Wo das Gesetz die Zeitarbeit begrenzt
Zwei Regeln aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entscheiden, ob Zeitarbeit als Dauerlösung taugt:
- Überlassungshöchstdauer. Dieselbe Person darf Ihnen grundsätzlich nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden (§ 1 Absatz 1b AÜG). Einsätze mit weniger als drei Monaten Pause dazwischen werden zusammengerechnet, auch über verschiedene Verleiher. Tarifverträge Ihrer Branche können eine andere Höchstdauer festlegen.
- Gleicher Lohn. Der Leiharbeiter hat Anspruch auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Mitarbeiter in Ihrem Betrieb, einschließlich des Lohns (§ 8 AÜG). Ein Tarifvertrag darf beim Lohn in den ersten neun Monaten davon abweichen, mit Branchenzuschlägen bis zu 15 Monate.
Wer eine Stelle über Jahre mit wechselnden Leiharbeitern besetzt, verwaltet eine Frist, statt eine Stelle zu besetzen.
Wann Zeitarbeit besser passt
Zeitarbeit ist oft die richtige Wahl, und das sagen wir Ihnen auch:
- bei einer Auftragsspitze von einigen Wochen, die sicher wieder endet,
- als Vertretung bei Elternzeit oder langer Krankheit,
- beim Anlauf einer neuen Linie, solange offen ist, wie viele Leute sie dauerhaft braucht,
- bei Helfertätigkeiten, die in wenigen Stunden angelernt sind und deren Bedarf stark schwankt.
In diesen Fällen kaufen Sie Flexibilität, und die ist ihren Preis wert. Eine Kampagne für eine Stelle, die in zwei Monaten wieder wegfällt, wäre verschwendetes Geld.
Wann die Festanstellung besser passt
Sobald der Bedarf länger als ein paar Monate besteht, kippt die Rechnung. Vor allem bei Fachkräften: Maschinen- und Anlagenführer, Industriemechaniker oder Elektroniker für Betriebstechnik kennen nach einem Jahr Ihre Anlagen, Ihre typischen Störungen und Ihre Schichtübergabe. Dieses Wissen bleibt nur, wenn die Person bleibt. Auch für Produktionsmitarbeiter im Schichtbetrieb lohnt sich die Festanstellung, sobald die Schicht dauerhaft besetzt sein muss.
Ein zweites Signal: Wenn Sie seit Jahren dieselbe Stelle über Zeitarbeit besetzen, ist die Zeitarbeit keine Brücke mehr. Sie ersetzt eine Suche, die nicht funktioniert.
Die Einarbeitung zahlen Sie bei jedem Wechsel neu
Diese Rechnung fehlt in den meisten Vergleichen. Jeder neue Leiharbeiter muss unterwiesen, an der Anlage eingewiesen und von einem Ihrer Leute begleitet werden. Das kostet die Zeit Ihres Schichtführers oder Meisters, und die steht auf keiner Rechnung des Verleihers.
Wie oft das passiert, zeigt die Statistik der Bundesagentur: Von den Leiharbeitsverhältnissen, die im Jahr bis Juni 2025 endeten, dauerten 21 Prozent weniger als einen Monat und nur 28 Prozent mindestens ein Jahr. Wer nach drei Wochen weiterzieht, hat einen guten Teil seiner Zeit bei Ihnen mit Einarbeitung verbracht.
Übernahme: vom Leiharbeiter zum eigenen Mitarbeiter
Passt ein Leiharbeiter, dürfen Sie ihn fest einstellen. Eine Klausel, die Ihnen das nach dem Ende seines Vertrags mit dem Verleiher verbietet, ist unwirksam (§ 9 Absatz 1 Nummer 3 AÜG). Zulässig ist eine angemessene Vermittlungsvergütung an die Zeitarbeitsfirma. Lesen Sie diese Klausel vor der Unterschrift: Höhe, Staffelung nach Einsatzdauer, Fälligkeit.
Als Weg zur Stammbelegschaft taugt die Übernahme trotzdem nur bedingt. Der sogenannte Klebeeffekt ist klein: eine im IAB Kurzbericht 19/2016 zitierte Schätzung beziffert ihn für die Jahre 2003 bis 2008 auf 5 bis 7 Prozent. Wer darauf baut, dass sich aus dem Leihpool die eigene Mannschaft ergibt, baut auf die Ausnahme.
Eigene Bewerbungen statt Dauerleihe
Die Zeitarbeit gewinnt oft nur, weil die Festanstellung zu langsam ist. Die Anzeige läuft Wochen ohne Bewerbung, also ruft man den Verleiher an.
Das lässt sich ändern: mit einer Kampagne, die Fachkräfte dort anspricht, wo sie abends am Handy sind, einem Kurzformular statt Lebenslauf und einem Telefonat am selben Tag, in dem Schicht, Fahrweg und Qualifikation geklärt werden. Sie führen danach nur die Interviews mit denen, die passen. So läuft es auf der 977 Werkbank: Sie liefern keine Fotos, sitzen in keinem Workshop und entscheiden Monat für Monat, ob es weitergeht.
Im Chemiebetrieb in Süddeutschland war der erste Servicetechniker nach zwei Monaten unterschrieben, daraus wurden 22 Einstellungen in 18 Monaten, quer durch sechs Bereiche. Achtzehn Monate: genau die Zeit, die ein einzelner Leiharbeiter höchstens bei Ihnen bleiben dürfte.
Was den Ausschlag gibt
Nicht der Stundensatz, sondern die Frage, wie lange Sie die Person brauchen. Für Wochen: Zeitarbeit. Für Jahre: Festanstellung, und dazu ein Weg, der schnell genug Bewerbungen bringt, damit Sie nicht beim nächsten Engpass wieder beim Verleiher landen.